Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung auf Beratung durch die Ethikkommission mit Kosten verbunden ist. Nähere Informationen zur Höhe der Gebühren erhalten Sie hier.
Die Ethik-Kommission an der medizinischen Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg unterstützt Antragstellende seit vielen Jahren verlässlich bei der ethischen und rechtlichen Bewertung bei ihren Forschungsvorhaben. Das gemeinsame Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Studienteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualität und Rechtssicherheit der Forschung zu stärken. Um diesen Standard angesichts stark veränderter Rahmenbedingungen auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, bedarf es einer Anpassung der Gebühren. Die neuen Gebühren gelten ab dem 15.07.2026.
Als öffentlich-rechtliche Institution ist die Ethik-Kommission dazu verpflichtet, die durch die Verwaltungstätigkeit entstehenden Realkosten über Gebühren sachgerecht abzubilden (Kostendeckungsprinzip). Die bisherigen Sätze waren nicht mehr kostendeckend.
Die Anforderungen an die Prüfung von Forschungsvorhaben sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen: Mit der Einführung des Prinzips „eine Studie – ein Votum“ hat sich das Verfahren für multizentrische Studien nach ärztlichem Berufsrecht grundlegend verändert. Dabei berät nur noch eine einzige Ethik-Kommission in Deutschland über das Studienvorhaben. Dies hat zur Folge, dass multizentrische Studien insgesamt einfacher, schneller und wirtschaftlicher werden. Gleichzeitig verändert sich dadurch jedoch die Aufgabenstruktur der Ethik-Kommission. Zudem steigt bei relativ konstant hohen Antragszahlen die Komplexität der Forschungsvorhaben immer weiter an.
Um weiterhin zügige Bearbeitungszeiten und tiefgehende, rechtlich und wissenschaftlich fundierte Beratung gewährleisten zu können, benötigt es einer personell entsprechend aufgestellten und fachlich spezialisierten Geschäftsstelle.